Gewährleistung für regenerierte MZ-Motoren
Wir gewähren 12 Monate für die Fehlerfreiheit unsere Arbeit bei Motorinstandsetzungen, Regenerierungen und Tauschmotoren. Weiterhin gewährleisten wir 12 Monate für die Funktionstüchtigkeit auf die zur Motorrevision in unserem Auftrag von Dritten instand gesetzten Tauschteile, wie z.B. Zylindergarnituren und Kurbelwellen. Vom Kunden angelieferte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Nebenaggregate (Kupplung, Zündung etc.), soweit sie vom Altmotor lediglich übernommen und nicht regeneriert bzw. instand gesetzt wurden.
Im Gewährleistungsfall haben Sie Anspruch auf kostenlose Wiederherstellung der Funktion. Die Gewährleistung deckt jedoch keinerlei weitergehenden Schäden, wie z.B. Vermögensschäden oder die Kosten anderer Werkstätten. Gewährleistung wird nur unter Vorlage des Originalkaufbeleges und nur für den Motor mit eingetragener Motornummer übernommen.
Überholte Motoren müssen gemäß unserer Einfahrvorschriften eingefahren werden. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung ( z.B. Nichtbeachtung der Einfahrvorschriften, Ölmangel, falsche Zünd- oder Vergasereinstellung, unfachmännische Montage etc.) entstehen fallen nicht unter die Gewährleistung. Nach Ablauf von 6 Monaten steht der Kunde in der Pflicht des Nachweises, dass die Dienstleistung mangelhaft war.
Zum Erhalt der Gewährleistung für Motoreninstandsetzungen oder Tauschmotoren dürfen nur vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Betriebsmittel verwendet werden. Bei Tuningmaßnahmen oder unsachgemäßen Umbauten/Veränderungen am Motor erlischt jegliche Gewährleistung.
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