GewährleistungFür durch uns regenerierte Motoren gewährleisten wir für die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Die Gewährleistung umfasst durch uns erbrachten Leistungen sowie verbaute Neuteile und bearbeitete Teile und ist auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit begrenzt. Natürlicher Verschleiß fällt nicht unter die Gewährleistung. Ebenfalls nicht unter die Gewährleistung fallen vom Kunden angelieferte Teile oder Teile, die vom Altmotor ohne vorherige Regenerierung lediglich übernommen wurden. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Wiederherstellung der Funktion. Die Gewährleistung deckt jedoch keinerlei weitergehenden Schäden, wie z.B. Personen- oder Vermögensschäden sowie Kosten anderer Werkstätten. Eine Gewährleistung wird ausschließlich unter Vorlage des Originalkaufbeleges und nur für den Motor mit eingetragener Motornummer übernommen. Nach Ablauf von 6 Monaten steht der Kunde in der Pflicht des Nachweises, dass die Dienstleistung mangelhaft war. Unsere Gewährleistungpflicht erlischt, wenn Tuningmaßnahmen oder Umbauten bzw. Veränderungen am Motor, Vergaser, Zünd- oder Ansauganlage vorgenommen werden bzw. das Fahrzeug technisch verändert wird sowie bei unsachgemäßer Handhabung oder Einstellung. So ist z.B. ein festgefahrener Zylinder ist in aller Regel auf falsche Einstellung vpn Vergaser/Zündung, falsches Ölgemisch, Falschluftzutritt, mangelnde Kühlungoder falsche Fahrweise zurückzuführen und kein Gewährleistungsfall.
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