Hinweise gem. BatterieverordnungDer Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber dem Endnutzern ein Pfand von 7,50 EUR zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie dem Verkäufer keine gebrauchte Batterie zurückgibt. Du erhältst beim Kauf einer Batterie einen Gutschein. Bei Rückgabe der Altbatterie an einer Rücknahmestelle lässt Du Dir mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen. Anschließend kannst Du diese Bestätigung unter Angabe von Rechnungsnummer und Bankverbindung zur Erstattung des Pfands an uns zurückzuschicken. Wir erstatten dann den Pfandbetrag. Alternativ kannst Du Deine Altbatterie mit dem Gutschein auch direkt bei uns im Laden abgeben und erhälst die Pfandsumme ausbezahlt. (Auf Grund Gefahrengutverordnung ist ein Versand der Altbatterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
Hinweis gemäß § 9 Abs. 1 Batteriegesetz
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Diese Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Nach oben
|