Hinweise gem. AltölverordnungAltöle sind sowohl brennbar als auch wassergefährdend. Sie gehören in eine Altölannahmestelle. Unsachgemäße Beseitigung gefährdet die Umwelt! Nach der Altölverordnung sind wir bei dem gewerbsmäßigen Verkauf von Motoren- oder Getriebeölen an Endverbraucher verpflichtet, sortenreine gebrauchte Motoren- oder Getriebeöle in der abgegebenen Menge zurückzunehmen. Folgend genannte Altölannahmestelle nimmt gebrauchte Motoren- oder Getriebeöle sortenrein bis zur Menge der abgegebenen Menge kostenlos an: Die Zweitaktscheune Beppener Str. 15 27327 Schwarme Die Rückgabe von Altöl ist auch an Tankstellen oder Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof) möglich. Ob die örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfährt man in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.
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