Ersatzteile und Motoren für die MZ - Die Zweitaktscheune.
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Adresse

Die Zweitaktscheune
Beppener Straße 15
27327 Schwarme

Tel. 0421 - 39 71 098
(nicht durchgehend besetzt)

Mobil 0173 - 9999 637
Email aus Spamschutzgründen als Grafik

Öffnungszeiten
Samstags 10:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 13:00 bis 18:00 Uhr


*So findest Du zu uns

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Kleingedruckte.


Geltung

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Lieferungen und sonstige Leistungen von Zweiradteile M. Rathje. (im folgenden “Zweitaktscheune” genannt). Angebote stellen keine Vertragsabschlüsse dar. Der Vertrag kommt durch Gutschrift/Zahlung des Kaufbetrages, durch Zusendung der Ware oder Erteilung eines Auftrages zustande.


Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug und sofort fällig. Rechnungen für Reparaturen bzw. Montagen an Fahrzeugen und Motoren sind vor oder bei Abholung bar zu bezahlen. Verpackungs/Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


Lieferfristen und -Termine

Lieferfristen und Termine sind ungefähre Angaben. Bei unvorhergesehnen Ereignissen, wie z.B. Lieferverzögerungen seitens des Zulieferers, sowie Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist entsprechend. Bei Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit ist die Zweitaktscheune berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zweitaktscheune den jeweiligen Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder die Nichterbringbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich verpflichtet, bereits vereinnahmte Gegenleistungen zu erstatten.

Teillieferungen bzw. Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen. Entsteht dem Kunden wegen eines von der Zweitaktscheune zu vertretenden Lieferverzuges ein Schaden, so ersetzt die Zweitaktscheune den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5% des Nettowaren- bzw. Leistungswertes.


Abnahme

Verweigert der Besteller die Abnahme einer Ware, so ist die Zweitaktscheune zur nochmaligen Lieferung nicht verpflichtet. Die Zweitaktscheune ist berechtigt, dem Besteller eine Frist zur Abholung der Ware zu setzen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären sowie wegen Nichterfüllung Schadenersatz in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zu fordern. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn von vornherein die Abholung der Ware vereinbart ist und wir eine Abholungsfrist von 14 Tagen gesetzt haben.


Pfandrecht

Der Zweitaktscheune steht ein vertragliches Pfandrecht an aufgrund eines Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.


Haftung

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Zweitaktscheune verursacht wurde.  Sämtliche Ansprüche verjähren spätestens nach einem Jahr. Haftungsausschlüsse nach diesen AGB gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


Gewährleistung

Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist der Zweitaktscheune Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel zu prüfen. Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre bei Neuteilen, bei Gebrauchtteilen ist diese auf 1 Jahr begrenzt. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei unsachgemäßen Einbau der gelieferten Ware übernimmt die Zweitaktscheune keine Gewährleistung auf die Funktionstüchtigkeit.

Für regenerierte Motoren geben wir eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Die Gewährleistung umfasst durch uns erbrachten Leistungen sowie verbaute Neuteile und bearbeitete Teile und ist auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit begrenzt. Natürlicher Verschleiß fällt nicht unter die Gewährleistung. Ebenfalls nicht unter die Gewährleistung fallen vom Kunden angelieferte Teile oder Teile, die vom Altmotor ohne vorherige Regenerierung lediglich übernommen wurden.

Teile, die Gegenstand der Gewährleistung sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in der Zweitaktscheune durchgeführt.


Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist 27327 Schwarme. Der Gerichtsstand ist Bremen. Für alle Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
 

Fassung Oktober 2010
 

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